Grundlegende Änderung im Schweizer Zahlungsverkehr:
Der internationale Zahlungsverkehr erfährt in den kommenden Jahren einige Änderungen. Die SEPA (Single European Payment Area) standardisiert das Verfahren für Überweisungen und Lastschriften in Euro und führt einen einheitlichen technischen Standard (ISO20022) ein. Zudem werden nationale und grenzüberschreitende Zahlungen innerhalb der EU- und EWR-Länder (inkl. der Schweiz) in Zukunft gleich behandelt.
Welche Änderungen ergeben sich für Schweizer KMU?
Die Schweiz gehört zum europäischen Zahlungsraum SEPA. Durch die angekündigten Änderungen wird der gesamte Zahlungsverkehr vereinfacht. Die ersten Anpassungen erfolgen bereits dieses Jahr. Neu dient nur noch die IBAN als Identifikationsmerkmal und löst alle anderen Formate ab. Die IBAN setzt sich aus dem Länderkennzeichen und der Prüfziffer sowie der Clearing- und Kontonummer zusammen: Beispiel: CH66 0900 0000 6026 1223 4. Ein neuer einheitlicher Einzahlungsschein mit Datencode löst die roten und orangen Einzahlungsscheine ab Mitte 2018 ab. Der neue Einzahlungsschein erfüllt die regulatorischen Anforderungen betreffend Transparenz über Zahlungsempfänger und Auftraggeber. Ein Nachteil: Bestehende Belegleser, die den QR-Code (Zweidimensionaler Code) nicht erkennen, sind nach der Umstellung nicht mehr verwendbar.
Umsetzung in europa3000™
Seit dem Entscheid hat europa3000™ konsequent an der Weiterentwicklung/Anpassung der neuen Anforderungen gearbeitet und umgesetzt. Auf nachfolgender Übersicht finden Sie die entsprechenden Entwicklungsschritte:
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